Förderkriterien der Lauterbach-Stiftung
verabschiedet auf einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Kuratorium am 21. Oktober 2003Die Lauterbach-Stiftung fördert den Unterrichtsbesuch an der Hartnackschule. Es können für alle angebotenen Kurse Stipendien beantragt werden.
Entscheidungskriterien sind:
- überdurchschnittliche Leistungen
- Grundlage können u.a. die monatlichen Stufentests sein.
- Grundlage können u.a. die Ergebnisse der Zertifikatsprüfungen sein (Grammatik: von 60 möglichen Punkten wurden 55 Punkte erreicht; Leseverständnis: von 15 bzw. 18 möglichen Punkten wurden 12 bzw. 15 Punkte erreicht; Hörverständnis/ Aufsatz/ Zusammenfassung wurden mit dem Prädikat „gut“ bzw. „sehr gut“ bestanden.)
- Grundlage können u.a. die monatlichen Stufentests sein.
- regelmäßige Teilnahme am Unterricht
- soziale Kompetenz im Unterricht
- Verhalten zum Dozenten und zu den anderen Kursteilnehmern.
- Bereitschaft, innerhalb des Kurses über die Kursteilnahme hinaus bestimmte Aufgaben zu übernehmen (z.B. Organisieren von außerschulischen Lehrveranstaltungen)
- Verhalten zum Dozenten und zu den anderen Kursteilnehmern.
Bundessozialhilfegestzes gem. § 53 Abs.2 Abgabenordnung)
Alter, Nationalität, Geschlecht spielen keine Rolle.
Es gilt das Prinzip der Vorschlagsbewerbung.
Antragsteller können mit Empfehlung von außerhalb kommen.
Vorschlagsberechtigt sind z.B. ABC-Integration, Otto-Benecke-Stiftung, die Caritas u.a. Einrichtungen.
Die Dozenten der Hartnackschule verfügen ebenfalls über das Vorschlagsrecht.
Sie schlagen dem Schulleiter Stipendiatsbewerber vor. Der Schulleiter entscheidet, welche Bewerber dem Vorstand der Lauterbach-Stiftung zur Förderung vorgeschlagen werden.
Vollständige Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Darstellung des geplanten Ausbildungs- oder Berufsweges, Gutachten des Kursleiters und Beleg über die Bedürftigkeit, sowie genaue Angaben, für welchen Kurs und welchen Zeitraum das Stipendium beantragt wird) müssen beim Schulleiter mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn des Stipendiums eingereicht werden.
Über die Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 1-3 Monate. Darüber hinaus können auch Prüfungsgebühren und die Kosten für die Lehrmittel von der Lauterbach-Stiftung übernommen werden.
Es ist auch eine Kombination von Eigenleistungen und Fördermitteln denkbar.
Von den Stipendiaten wird erwartet:
- Teilnahme an regelmäßigen Sprechstunden des Schulleiters bzw. der von ihm beauftragten Koordinatoren und Dozenten.
- Regelmäßige Kontaktpflege mit einem noch zu benennenden Vertrauensdozenten zur Erstellung monatlicher Zwischenberichte, die für eine weitere Förderung entscheidend sind.
- Beteiligung an schulischen Aktivitäten.
- Gegenleistungen in bestimmten Grenzen (z.B. Unterstützung bei Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen).
Jeden Monat wird aufgrund des (Lern)Verhaltens in den mit Stipendium besuchten Kursen über die Verlängerung im nächsten Monat entschieden. Der Schulleiter holt dazu Stellungnahmen der unterrichtenden Dozenten ein und führt jeden Monat ein persönliches Gespräch mit den Stipendiaten. Stellungnahmen werden in den Schülerakten gesammelt.
Auf ein Stipendium oder dessen Verlängerung besteht kein Rechtsanspruch. Stipendien werden nach den Möglichkeiten der Lauterbach-Stiftung vergeben.
Mit Beginn des Stipendiums wird der Lauterbach-Stiftung der Betrag der zu übernehmenden Kosten mitgeteilt.